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Neue EU-Verordnung PPWR

Was sich ab 12.08.26 bei Verpackungen ändert

Liebe Geschäftspartnerin, lieber Geschäftspartner,

ab heute, dem 12. August 2026, gilt die europaweite Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verbindlich. Unsere PPWR-Konformitätserklärung finden Sie ab sofort hier:

Nachfolgend ein kurzer Überblick, was die PPWR konkret bedeutet:

Worum geht es?

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle soll Verpackungsabfall reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und dem Endkunden schon vor dem Kauf klare Informationen über die verwendeten Verpackungen geben.

Konformitätserklärung

Für jeden Verpackungstyp ist eine rechtsverbindliche EU-Konformitätserklärung erforderlich. Sie bestätigt die Einhaltung von Stoffbeschränkungen, Materialminimierung und Recyclingfähigkeit.
Unsere Konformitätserklärung umfasst alle von uns verwendeten Materialien, die der Verpackungsfamilie Typ A zugeordnet sind.

Bei Fragen zur PPWR oder zu unseren Verpackungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hammerbacher Team